Aktuelles Weiteres RED Patent im Zusammenhang mit komprimiertem RAW

Weiteres RED Patent im Zusammenhang mit komprimiertem RAW

RED wurde ein weiteres Patent im Zusammenhang mit komprimiertem RAW erteilt. Womit die Firma wohl weitere Lizenzeinnahmequellen in neuen Geräteklassen erschließen will...

Wie vom Y.M.Cinema Magazine bemerkt wurde RED vor drei Wochen (am 15. November 2022) ein weiteres Patent im Zusammenhang mit komprimiertem RAW erteilt. Eingereicht wurde die Patentschrift bereits am 3. Februar 2021. Interessant ist, dass noch Jim Jannard (aka Gründer von RED Digital Cinema) das Patent miteingereicht hat, da sich dieser eigentlich schon länger aus dem operativen Geschäft der Firma zurückgezogen hatte.




In fast allen Geräten kann RAW stecken...

Der Patentantrag trägt den Titel "Video Image Data Processing In Electronic Devices" und bezieht sich auf die berüchtigten früheren drei RED-Patente über komprimiertes Rohmaterial[8,872,933, 9,479,749, 9,787,878]. Das neue Patent ist dabei deutlich allgemeiner gefasst und versucht, sich auf alle möglichen Geräteklassen und Sensortypen zu beziehen. Ziemlich offensichtlich will RED damit seine Patentansprüche zur Rohdatenkomprimierung auf andere Geräte und Sensoren ausweiten. Dies belegen die sehr "ausführlichen" Ausführungen des Dokuments zum Stand der Technik sehr deutlich:



"Die Möglichkeiten der High-End-Videoaufnahme werden immer besser. Sowohl professionelle Kameraleute als auch immer mehr Verbraucher verlangen nach hochwertigen Videoaufzeichnungsmöglichkeiten, nicht nur in herkömmlichen digitalen Videokameras, sondern auch in anderen mit Videokameras ausgestatteten elektronischen Geräten wie Handys/Smartphones, Tablets und dergleichen".



Darüber hinaus wird in dem Patent erwähnt, dass die beschriebenen elektronischen Geräte zwar in erster Linie im Zusammenhang mit einem Smartphone beschrieben werden, die offengelegten Ideen jedoch auf eine Vielzahl von elektronischen Geräten mit oder ohne Mobiltelefonfunktionalität anwendbar sind, einschließlich digitaler Standbild- und Bewegungskameras, persönlicher Navigationsgeräte, mobiler Internetgeräte, tragbarer Spielkonsolen oder Geräte mit einer beliebigen oder einer Kombination der Funktionen oder anderer Funktionen. Also nahezu jedes Gerät mit einem digitalen Kamerasensor.




Wann ist RAW "roh"?

Zudem erklärt das Dokument, ab wann man laut RED von Rohdaten sprechen muss. Dies dürfte für die Zukunft wohl der wichtigste und zugleich streitbarste Punkt dieses Patents werden:



Das Patent definiert, dass "die rohen Bilddaten in dem Sinne "roh" sein können, dass die Videodaten nicht "entwickelt" sind, so dass bestimmte Bildverarbeitungsschritte vor der Komprimierung und Speicherung nicht an den Bilddaten durchgeführt werden. Solche Schritte können eine oder mehrere Interpolationen (z. B. De-Bayering oder andere Entmosaikisierung), Farbverarbeitung, Tonwertverarbeitung, Weißabgleich und Gammakorrektur umfassen. Beispielsweise können die komprimierten Rohbilddaten mit einem oder mehreren Mosaiken versehen (z. B. nicht farbinterpoliert, nicht entmosaiziert), nicht farbverarbeitet, nicht tonal verarbeitet, nicht weißabgeglichen und nicht gammakorrigiert werden. Vielmehr können solche Schritte auf die Zeit nach der Speicherung verschoben werden, z. B. für eine externe Nachbearbeitung, wodurch die kreative Flexibilität erhalten bleibt, anstatt bestimmte Verarbeitungs-Entscheidungen in der Kamera "einzubacken"."



Weiteres RED Patent im Zusammenhang mit komprimiertem RAW : RED MEME


Tja, diese Form einer Negativdefinition kann noch viele Anwälte reich machen. Denn RED sagt damit zwar sehr deutlich, was alles mit den Daten passieren kann, damit diese nicht mehr "roh" sind. Unter anderem Debayering, Weißabgleich oder eine Gammakorrektur. Allerdings scheint uns diese Aufzählung nicht erschöpfend und damit rechtlich gut dafür geeignet, anschließend zu argumentieren, dass Daten eben nicht ALL diese Bedingungen erfüllen müssen, um noch als RAW zu gelten. Vielmehr könnte RED in Zukunft damit argumentieren, dass Daten auch noch RAW sind, wenn nur eines dieser Kriterien erfüllt ist. Also auch, wenn nur der Weißabgleich nicht mitgespeichert wird, sondern für die Post offen gelassen wird. Oder wenn die Daten eben keine "entwickelnde Farbtransformation" vor der Speicherung erfahren haben, sprich Log-Aufzeichnung.





Eine Argumentation in die umgekehrte Richtung würde für RED keinen Sinn machen, weil sonst jeder Hersteller dieses Patent nur berühren würde, wenn ALLE Voraussetzungen für REDs Definition von "rohem" RAW erfüllt wären. Und das wäre ja technisch sehr leicht zu umgehen.




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